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Sie erreichen uns unter: 06691/915241 oder unter schwalmstadt@koerner-collegen.de(keine fristgebundenen Erklärungen per email) 

Sperrzeitverkürzung

Ihnen ist die Fahrerlaubnis entzogen worden?

Sie haben generell die Möglichkeit, die vom Gericht Dauer beim Entzug der Fahrerlaubnis nachträglich noch zu reduzieren.

Diese Sperrzeitverkürzung ist gesetzlich geregelt, es wird aber aus Unkenntnis oft von der Möglichkeit den Führerschein früher zurück zu bekommen, kein Gebrauch gemacht.

Oft ist eine nachträgliche Verkürzung der Sperrfrist von bis zu zwei Monaten möglich.

Nutzen Sie die Chance, lassen Sie sich beraten!

 

Sie sind auf den Führerschein angewiesen?

 

Melden Sie sich, der Fachanwalt für Verkehrsrecht Olaf Körner prüft für Sie die Möglichkeiten, die Sperrzeit zu verkürzen.

 

Körner & Collegen Rechtsanwälte Fachanwälte in Bürogemeinschaft  | schwalmstadt@koerner-collegen.de